Sie können frei aus der Liste wählen und schließen direkt einen Kontrakt. Die aufgeführten Personen haben sich verpflichtet, die neue Rahmenrichtlinie gültig ab 16.01.2023 der EKiR bezüglich Supervision und Coaching anzuerkennen.
Dazu gehören auch die Honorarrichtlinien:
• Einzelsupervision / Coaching: je Einheit (90 min) bis zu 150,- € ohne Mehrwertsteuer
• Gruppensupervision / Teamsupervision: je Einheit (90 min) bis zu 180,- € ohne Mehrwertsteuer
Eine benötigte Supervision ist vom Anstellungsträger zu genehmigen.
Für Pfarrerinnen und Pfarrer werden ab Januar 2019, in einem festgelegten Rahmen, Kosten für Supervision übernommen.
Das Merkblatt zum Antrags- und Abrechnungsverfahren für Pfarrerinnen und Pfarrer finden Sie hier
Die ausfüllbaren Anträge für Einzelsupervision hier
Die ausfüllbaren Anträge für Gruppensupervision hier